FAQ - häufig gestellte Fragen
Was ist bei Eintritt eines Sterbefalles zu tun?
Zuerst sollten Sie, wenn der Tod Zuhause eingetreten ist, den Arzt benachrichtigen, welcher dann den Totenschein ausstellt. Halten Sie den Personalausweis oder auch die Krankenakte bereit, um bestmöglich vorbereitet zu sein.
Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, rufen Sie uns an. Wir sind Tag und Nacht unter den aufgeführten Telefonnummern erreichbar und kümmern uns um die weiteren Schritte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Todesbescheinigung (vom Arzt)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Evtl. Vorsorgeunterlagen
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch
- Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
- Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk auf die Scheidung
- Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Gegebenenfalls Versicherungspolicen und Versichertenkarten
Wie kann man sich von dem Verstorbenen verabschieden?
Sie können sich in unseren Räumlichkeiten auf der Gropiusstraße oder Heroldstraße in angenehmer Atmosphäre von dem Verstorbenen verabschieden. Zudem ist es auch Möglich, den Verstorbenen zu Hause aufzubahren, um in gewohnter Atmosphäre Abschied zu nehmen. Je nach Friedhof kann der Verstorbene auch in der Trauerhalle aufgebahrt werden.
Was kostet eine Beerdigung?
Das lässt sich pauschal nicht sagen, da es abhängig von den persönlichen Wünschen ist. Die Kosten hängen von der Wahl des Sarges, der Grabart mit zugehörigen Friedhofsgebühren bis hin zur Wahl der Bestattung, also ob es eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung geben soll. Hinzu kommen die Kosten für den Trauerdruck, Zeitungsanzeige, Blumenschmuck und Kaffeetrinken. Das alles ist abhängig von den individuellen Wünschen. Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen ein persönliches Angebot zusammen.
Ist eine Feuerbestattung günstiger als eine Erdbestattung?
Im Normalfall gering, jedoch ist es vor allem abhängig von dem Friedhof, Grabart und der Urnenwahl. Ein großer Preisunterschied macht sich allerdings in der späteren Grabpflege bemerkbar.
Was ist, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?
Mittlerweile ist es so, dass man, auch wenn man der Kirche nicht angehörig ist, auf vielen Friedhöfen beigesetzt werden kann. Die Trauerrede kann dann nach den eigenen Wünschen von einem freien Trauerredner übernommen werden.
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Jeder, der der Meinung ist, Erbe zu sein. Der rechtmäßige Erbe wird durch das Nachlassgericht ermittelt.